Hochwasserrückhalteraum für 6,5 Millionen m³ Hochwasser

Die Arbeiten am Einlassbauwerk haben begonnen

IRP Arbeiten am Rhein


Breisach/Vogtsburg/Sasbach. Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Konzept des Landes Baden-Württemberg, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume umfasst. Mit dem Bau des Hochwasserrückhalteraumes Breisach/Burkheim können nach Fertigstellung bis zu 6,5 Mio. m³ Hochwasser zurückgehalten werden und so zum Hochwasserschutz für die Rheinunterlieger beitragen.
Dieser Rückhalteraum in der Altaue zwischen Breisach, Burkheim und Jechtingen ist einer von 13 Rückhalteräumen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) und war bis zum Jahr 1961 natürliches Überschwemmungsgebiet des Rheins. Im Rückhalteraum finden sich noch die für Rheinauen typischen Wälder mit zahlreichen Gießen, Schluten und kleinen Weihern. Auf einer Fläche von 634 ha, die der Rhein bei Hochwasser zukünftig wieder überströmt, wird ein Rückhaltevolumen von 6,5 Millionen m³geschaffen.
Ende März haben die Arbeiten eines kleineren Einlassbauwerks etwa 500 Meter südlich des künftigen, zentralen Einlassbauwerks am Rhein, für den Hochwasserrückhalteraum Breisach/Burkheim durch das Regierungspräsidium Freiburg (RP), begonnen. Das ist deutlich sichtbar, denn der Rheinseitendamm auf etwa der Höhe der Breisacher Kläranlage bei Rheinkilometer 228 ist gesperrt. Fußgänger und Radfahrer können die Baustelle über den bestehenden Zufahrtsweg westlich der Kläranlage Breisach umgehen. Das kleine Einlassbauwerk (Rhein-Kilometer 228,300) wird in den Rheinseitendamm eingebettet. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Ende des Jahres dauern. Das Bauwerk nördlich des Breisacher Pionierhafens wird für den von den Gemeinden und der BI unterstützten Schlutentest benötigt. Später soll es zum Fischpass ausgebaut und für den Betrieb des Rückhalteraums im Rahmen des IRP genutzt werden. Wie bekannt haben sich die Anrainergemeinden (Breisach, Vogtsburg und Sasbach) und die BI für eine verträgliche Retention Breisach-Burkheim dafür stark gemacht. Es soll auf ökologische Flutungen verzichtet werden, stattdessen wurde für die Schlutenlösung votiert. Fünf Jahre lang soll dann die Wirkung dieser Schlutentests durch ein Monitoring durch einen externen Gutachter erfasst werden. Hierbei soll sich dann zeigen, ob die Schlutenlösung selbige Wirkung wie die ökologischen Flutungen mit sich bringt.

Einlassbauwerk IRP

Mehr als 3.000 Einwendungen mussten geprüft werden


Mehr als 3.000 Einwendungen und Stellungnahmen wurden geprüft und sind in die Entscheidung eingeflossen. Knapp 1.100 Seiten umfasst der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach / Burkheim. Im Juni 2020 wurde der Bau des Rückhaltetraums Breisach/Burkheim mit Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Die betroffenen Gemeinden haben hiergegen Klage eingereicht. Seither sind das Regierungspräsidium Freiburg und die Gemeinden im engen Austausch eine außergerichtliche Einigung zu finden. Und in der Tat wurde eine entsprechende Grundsatzvereinbarung in den Gemeinderatsgremien behandelt und entschieden.

Grundsatzvereinbarung wurde jetzt getroffen

Die Städte Breisach am Rhein und Vogtsburg sowie die Gemeinde Sasbach haben der Unterzeichnung einer Grundsatzvereinbarung mit dem Regierungspräsidium Freiburg (RP) zum Hochwasserrückhalteraum Breisach-Burkheim zugestimmt. Im Zuge dessen werden die Kommunen und die „Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention“ ihre Klagen gegen den am 26. Mai 2020 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zurücknehmen. Einen entsprechenden Beschluss haben die Gemeinderäte in Breisach, Vogtsburg Sasbach gefasst.
„Nach einem jahrelangen Dialogprozess haben wir endlich Einigkeit erzielt zu den Fragen der Flächeninanspruchnahme und der Entschädigung, die mit dem Bau und dem künftigen Betrieb des Hochwasserrückhalteraums einhergehen. Das ist eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bei diesem Großprojekt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein“, betonte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Schlutentest und ein ergenbnissoffenes Monitoring

Bestandteil der Grundsatzvereinbarungen mit den Gemeinden ist eine Kooperationsvereinbarung zu dem so genannten Schlutentest, der auf Initiative der Kommunen und der BI in den Planfeststellungsbeschluss Eingang fand. Gemeinsam mit dem RP freuen sich die Vertreter der Gemeinden und der Bürgerinitiative über den erzielten Erfolg. Der Schlutentest soll mindestens während der voraussichtlich sechsjährigen Bauzeit des Rückhalteraums stattfinden und von einem ergebnisoffenen Monitoring begleitet werden. Ziel ist es herauszufinden, wie die Durchströmung der vorhanden Schluten im Vergleich zu den vom Land geplanten Ökologischen Flutungen wirkt. „Weil uns eine hohe Akzeptanz des Rückhalteraums in der Region wichtig ist, haben wir diesem Anliegen in besonderen Maße Rechnung getragen“, so Schäfer. „Erfreulich ist, dass wir jetzt klar geregelt haben, wie mit den Ergebnissen des Schlutentests nach rund fünf Jahren umgegangen wird. Die Kommunen haben über die Kooperationsvereinbarung weiterhin Mitspracherecht und die Möglichkeit, dass ihre Belange auch nach Vorliegen der Ergebnisse Gehör finden,“ so Breisachs Bürgermeister Oliver Rein.
„Wir von der BI sind froh, dass unsere Interessen bei der Auswahl des Gutachters durch einen von den Kommunen bestimmten Experten, der auch das gesamte Monitoring begleiten wird, auf Augenhöhe vertreten werden“, ergänzte Lothar Neumann, Vorsitzender der Bürgerinitiative.

„Nach langwierigen und nicht immer leichten Verhandlungen haben wir uns in den vergangenen Monaten auch mit den betroffenen Vereinen und dem RP hinsichtlich des Ersatzes und der Entschädigungen für die vom Polder betroffenen Vereinsanlagen im Rheinwald geeinigt“, betonte Vogtsburgs Bürgermeister Benjamin Bohn. So wurden in gesonderten Vereinbarungen Lösungen für die Verlegung des Sportplatzes des SV Burkheim sowie für die Entschädigung der Gebäude und den Schutz der Teiche des ASV Burkheim wie auch eine Unterstützung für den Umzug des Waldorf-Naturkindergartens Burkheim gefunden. „Nachdem wir in den gemeinsam ausgehandelten Grundsatzvereinbarungen zu den für uns Kommunen wichtigen Punkten Einigkeit erzielt haben, ist es ein folgerichtiger Schritt, dass wir Kommunen und die BI unsere Klagen gegen das Land zurücknehmen“, sagte Bürgermeister Jürgen Scheiding (Sasbach).

Eingang in die Grundsatzvereinbarungen fanden auch Regelungen zum Probebetrieb sowie zu Kostenübernahmen des Landes unter anderem für notwendige Absperrungen, Aufräum- sowie Säuberungsarbeiten, die durch den Betrieb des Rückhalteraumes verursacht werden. Geregelt werden zudem Fragen der Schnakenbekämpfung durch die KABS, der Anlage eines Holzlagerplatzes für Selbstwerber sowie der Sicherheit der Kläranlagen und Gewässerunterhaltung. Darüber hinaus erklärt das Land sich grundsätzlich einverstanden mit dem Betrieb der Grundwasserhaltungen außerhalb der Betriebszeiten des Rückhalteraumes.

Zusätzliche Wanderwege und eine Aussichtsplattform

Für die Naherholung wird das Regierungspräsidium zusätzliche Wanderwege mit Stegen und einer Aussichtsplattform auf Gemarkung Burkheim errichten. Auch die Zugänglichkeit des Rheinseitendamms für Fußgänger und Radfahrer bei Ökologischen Flutungen wird durch den Bau eines Steges über den Auslaufbereich gewährleistet. Die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhaltung dieser Anlagen trägt das Land. Ergänzend unterstützt das Land das INTERREG-Projekt zur Öffnung des Rheinübergangs Marckolsheim-Burkheim für Radfahrer und Fußgänger. Harald Klumpp, Leiter des Referats für das Integrierte Rheinprogramm im RP, blickt nach der gelungenen Einigung zuversichtlich in die Zukunft: „In der bereits begonnenen Bauphase wollen wir weiterhin im guten Gespräch mit Bürgerinnen, Bürgern und den Kommunen sein und Ansprechpartner für Fragen und Anregungen aus der Raumschaft.“


Der genehmigte Rückhalteraum erstreckt sich auf Flächen der Städte Breisach am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie der Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl. Das Land gibt den Standortgemeinden die Möglichkeit, am gesamten Verfahren für die frühzeitige Durchströmung aktiv mitzuwirken.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat in seiner Entscheidung unter anderem die notwendigen wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Regelungen erlassen. So ist das Land als Vorhabenträger zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. Unter anderem werden Grundwasserhaltungsbrunnen in der Ortslage von Burkheim und im Bereich des Siedlungsgebiets „Breisach-Jägerhof“ gebaut, die künftig bei Bedarf von den Standortgemeinden auch außerhalb des Betriebs des Rückhalteraums genutzt werden können. Ebenso sollen Beweissicherungsmaßnahmen im Hinblick auf Kellervernässungen und die Trinkwasserversorgung durchgeführt werden. Vor der Inbetriebnahme des Rückhalteraums muss das Land einen umfangreichen Probebetrieb als Funktionstest durchführen. Das Land trägt auch die Kosten für die Neuanlage des Sportgeländes des SV Burkheim an einem neuen hochwassersicheren Standort.

Umbau der Blauwasser


Die Blauwasser wird nördlich der Kläranlage Burkheim in ihr altes Gewässerbett verlegt und damit die Durchwanderbarkeit für Fische ermöglicht. Hierzu begannen im Spätjahr die Arbeiten für die Freiräumung des zugewachsenen und verlandeten Gewässerbettes. Mit dem Umbau der Blauwasser wird auch neue Überflutungsfläche geschaffen, die dem Gewässer durch den Bau des Sportplatzes des SV Burkheim am neuen Standort verloren geht. Entsprechend der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses werden zeitnah Fledermaus- und Vogelnistkästen aufgehängt, Wildtierkorridore sowie neue Waldflächen in Form von Ersatzaufforstungen angelegt.
Derzeit ist auch der Sponeckweg zwischen dem Vereinsgelände des ASV Burkheim und der Burg Sponeck gesperrt. Dieser muss auf ein hochwassersicheres Niveau angehoben werden. Auch hier ist eine Umleitung ausgeschildert. Zudem ist am äußeren Stockfeld eine größere Zwischenlager-Fläche auf Gemarkung Jechtingen für die nächsten fünf Jahre entstanden.

Fußgängerumleitung IRP

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